Plug and Play – Fragen zu kleinen PV-Anlagen

Muss eine Anlage bei den Gemeindewerken gemeldet werden?

Ja.

Elektrische Niederspannungserzeugnisse müssen in der Schweiz den Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) entsprechen, damit ein Inverkehrbringen zulässig ist. Eine «kleine» steckerfertige PV-Anlage, welche mit PV-Modul, Wechselrichter, evtl. Batteriemodul und Netzschnittstelle eine Einheit bildet, mit einem Netzanschlusskabel mit Stecker (SEV1011) und Fehlerstromschutzeinrichtung gilt als freizügig steckbares Erzeugnis im Sinne der NEV.


Wie muss diese Anlage gemeldet werden?

Mit unserem Formular: Anmeldung Plug- & Play Photovoltaikanlagen


Wie funktioniert eine Stecker-Solaranlage?

Eine Stecker-PV-Anlage besteht aus ein oder zwei Panels, die gemeinsam eine Leistung von höchstens 600 Watt einspeisen dürfen. Durch Sonneneinstrahlung wird Gleichstrom erzeugt, der im Gerät zu Netzstrom umgewandelt wird. Dieser geht dann über eine gewöhnliche Steckdose in das häusliche Stromnetz über.


Wie viel Strom kann ich mit einer Stecker-Solaranlage produzieren?

Eine Stecker-Solaranlage, die aus zwei Panels besteht, kann bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr erzeugen. Dabei ist zu beachten, dass der Ertrag je nach Standort und örtlichen Gegebenheiten auch deutlich niedriger ausfallen kann.


Lohnt es sich auch finanziell, eine Stecker-Solaranlage zu kaufen?

Eine Solaranlage für den Balkon lohnt sich längerfristig sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht.


Was passiert mit meinem Strom, wenn ich ihn nicht nutze?

Sollte Ihre Solaranlage einmal mehr Strom liefern, als im Haushalt verbraucht wird, so wird der Solarstrom automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist und gemäss dem aktuell gültigen Rückliefertarif RE der gwp vergütet.


Produziert die Stecker-Solaranlage weiterhin Strom, wenn es einen Stromausfall gibt?

Nein, der Wechselrichter schaltet bei Stromausfall automatisch ab. Bei Netzausfällen müssen oft Reparaturen am Stromnetz vorgenommen werden, wozu das Stromnetz spannungsfrei sein muss. Es dürfen daher in solchen Fällen keine Energieerzeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossenen sind, Strom einspeisen.


Wird der Strom vergütet, wenn Stecker-Solaranlagen ins Netz einspeisen?

Ja mit dem RE-Tarif der gwp wie bei grösseren PV-Anlagen. Eine HKN-Vergütung ist nicht möglich. Die Tarife werden jährlich durch die Werkkommission angepasst.


Was passiert, wenn ich ausziehe?

Stecker-Solaranlagen haben eine lange Lebensdauer und können ohne grossen Aufwand abmontiert und am neuen Wohnort aufgestellt werden. Vergessen Sie beim Umzug aber nicht, Ihren neuen Vermieter um Erlaubnis zu fragen und die Stecker-Solaranlage bei Ihrem neuen Stromlieferanten (Elektrizitätswerk) anzumelden.

 

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